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Können sich Kulturerbe und Kranpflicht vertragen? Auf Beschluss der Staatsregierung wurde Ende Januar die Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbe Bayerns aufgenommen. Das ist Würdigung einer langen Tradition, aber auch Verpflichtung für die Zukunft. Die Woiz-Kirwa und die Rosenberger Kirwa werden als Traditions- Veranstaltung beworben. Das heißt aber auch, dass zum Beispiel der Kirwabaum in alter Tradition mit Manneskraft aufgestellt wird. Während Corona musste das Wahrzeichen wegen einzuhaltender Abstandsregeln mit dem Kran aufgestellt werden. Die Abstandsregeln sind mittlerweile gefallen, dennoch wurde letztes Jahr bei beiden Veranstaltungen der Baum mit dem Kran aufgestellt. Hatte sich doch bei einer Berechnung der Seilwinde bei einem neuen Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Rosenberg herausgestellt, dass die Seilsicherung per Winde nur Makulatur ist und im Fall des Falles der Baum macht, was er will. Nun, die Kranpflicht hat mit Tradition wenig zu tun. Andererseits kann und darf man die Sicherheit aller Beteiligten und der Zuschauer nicht außer Acht lassen. Die Kirwa-Vereine suchten das Gespräch mit dem Bürgermeister, der daraufhin die Lösungssuche zur Chefsache machte. Es gibt mechanische Sicherungseinrichtungen, die den Baum an ihrem Fuß aufnehmen. Inwieweit sie für bis zu 28 Meter Kirwa-Bäume geeignet sind, ob Vorrichtungen mit einer Ratschenfunktion für den großen Hebelarm möglich sind, ob die vorhandenen Fundamente überhaupt dafür geeignet sind, das wird derzeit geprüft. Auf alle Fälle hat der Stadtrat in einer der letzten Sitzungen beschlossen, dass entsprechende Vorrichtungen angeschafft werden sollen. Ob die Kirwa-Bäume bereits dieses Jahr wieder nach alter Tradition mit Schwalben aufgestellt werden, wird die Zukunft zeigen., Dass wir dieses Thema im Leitartikel behandeln, soll zeigen, wie wichtig es uns ist. Seit die Amberg-Sulzbacher Kirwa zum immateriellen Kulturerbe erhoben wurde, hat die Angelegenheit zudem an Bedeutung gewonnen. Wir sind gespann
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